
Dazu hat das Bundesverwaltungsamt durch die Bundespolizei die Namen aller Beamtinnen und Beamten erhalten, die zur Polizei des Deutschen Bundestages abgeordnet sind, so dass diese die Differenz zwischen Polizeizulage und „Ministerialzulage“ ausgezahlt bekommen. Die Erstattung erfolgt rückwirkend.
Hintergrund:
Beamte, die bei den obersten Bundesbehörden verwendet werden, erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX des Bundesbesoldungsgesetzes (so genannte Zulage für oberste Bundesbehörden oder auch „OBB-Zulage/Ministerialzulage“). Diese Stellenzulage wird neben der Stellenzulage nach Nr. 9 – so genannte Polizeizulage – nur dann gewährt, wenn sie diese übersteigt.
DPolG Bundespolizeigewerkschaft – #WiranDeinerSeite – hat sich wieder einmal bewährt.