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Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird hier stets aktuell und direkt aus dem Hauptpersonalrat und Bezirkspersonalrat informieren. (Themen, die der Verschwiegenheit gem. §10 BPersVG unterliegen, werden nicht veröffentlicht).
Berlin Aktuell (HPR) und Potsdam Aktuell (BPR)
- Berlin Aktuell im Februar 2021
- Potsdam Aktuell im Februar 2021
- Berlin und Potsdam Aktuell im Januar 2021
- Berlin und Potsdam Aktuell im November 2020
- Potsdam Aktuell im Oktober 2020
- Potsdam Aktuell im August 2020
- Berlin Aktuell im August 2020
- Berlin Aktuell im Juli 2020
- Berlin Aktuell im Juni 2020
- Berlin und Potsdam Aktuell im Juni 2020
- Potsdam Aktuell im Mai 2020
“Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten” steuerfrei oder steuerpflichtig?
Mit der Einkommensteuererklärung 2014 haben alle Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, beim jeweiligen Finanzamt einen Antrag auf Steuerbefreiung für die Anteile der „Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten“ zu beantragen:
- Musterantrag
- juristische Bewertung unserer Partnerkanzlei für Dienst-, Arbeits-, Disziplinar-, und Steuerrecht, Rechtsanwaltskanzlei Bischoff und Partner von Herrn Rechtsanwalt Gottschalk sollte dem Musterantrag beigefügt werden.
- Muster-Einspruch Zulage
Hinweise für den Eintritt in den Ruhestand
für Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei
Unser Mitglied Helmut Tempel hat erneut die „Hinweise für den Eintritt in den Ruhestand“ angepasst und stellt sie allen Mitgliedern der DPolG zur Verfügung.
Die akribisch recherchierten und umfassend aufbereiteten „Hinweise für den Eintritt in den Ruhestand“ vermeiden den Pensionierungsschock, indem sie umfassende Informationen und Hintergründe darstellen und eindeutige Handlungsempfehlungen geben. Sie sind damit der Beginn des zuvor genannten „Blickes nach vorne“!
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft dankt Helmut Tempel herzlich für das Dokument!
ePlan vs. Erschwerniszulagenverordnung
Um unseren Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei eine Kontrollmöglichkeit zu bieten, ob die durch ePlan errechneten Fakten zutreffen, hat die DPolG-Bundespolizeigewerkschaft durch einen Kollegen eine Excel-Tabelle entwickeln lassen, welche eine fehlerfreie Berechnung durchführt und dazu noch einfach zu bedienen ist. Durch die Eingabe des individuellen Dienstplans der jeweiligen Inspektion mit den dazugehörenden Dienstzeiten errechnet diese Tabelle sofort die zustehenden Zahlungen. Darüber hinaus kann mit dieser Excel-Tabelle nicht nur die Jahresvorplanung vorgenommen werden, sondern sie berücksichtigt auch schon die ab dem 01.01.2014 vorgesehene neue Berechnung des Zusatzurlaubs. Die Pausenregelung wurde in der aktuellen Version vollständig integriert.
Inzwischen hat der Kollege Richard Köster, der Ersteller der Datei E(xcel)Plan, ein weiteres Update dieser Excel-Tabelle (Version 2.1) erarbeitet.
Die neue Version wurde in zwei Varianten erstellt (xls für Office 2003) und (xlsm für Office 2007).
E(xcel)Plan 2.1 xls für Office 2003
E(xcel)Plan 2.1 xlsm für Office 2007
Handbuch zu E(xel)plan Version-2.0
Für Rückfragen, was die Bedienung dieses Tools angeht, stehen unsere Kollegen Norbert Witte und Klaus Spiekermann jederzeit gerne zur Verfügung. Für Anregungen und Hinweise zu dieser Excel-Tabelle sind wir natürlich dankbar.
Norbert Witte (BPOLI Flughafen Köln/Bonn) Email: norbert.witte@dpolg-bpolg.de
Klaus Spiekermann (BPOLD Koblenz) Email: klaus.spiekermann@dpolg-bpolg.de
Sollte der Download der Excel-Tabelle nicht funktionieren, fordern sie diese bitte unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer per EMail post.berlin@dpolg-bpolg.de an. Vielen Dank.